Sunrise-Perioden: die .eu-Sonne geht in zwei Phasen auf
Sinn und Zweck
Bevor es mit der eigentlichen Registrierung von .eu-Domains losgeht, gibt es zwei sogenannte Sunrise-Perioden (dauer jeweils zwei Monate). Sinn dieser vorgelagerten Zeiträume ist es, Inhabern von Marken in der "Sunrise-Phase 1" sowie Inhabern von sonstigen Rechten (z.B. Firmenname, Familiennamen usw.) in der "Sunrise-Phase 2" eine bevorzugte Möglichkeit zu geben um die eigenen Rechte zu sichern.
Zweiter Grund für die vorgelagerten Sunrise-Perioden ist es, Missbräuche durch die rein spekulative Registrierung, um Domains gewinnbringend zu verkaufen oder Mitbewerbern das Leben schwer zu machen, von Domains unterhalb von ".eu" zu verhindern.
Wir möchten im folgenden Vorstellen, wie die beiden Sunrise-Perioden seitens EURid geplant sind:
Reihenfolge des Eingangs
Wir starten mit Abbildung 1. Mehrere europäische Firmen und Organisationen haben für sich die .eu-Domain "eurosales.eu" - über unterschiedliche Provider - registriert. Die Registry EURid nimmt in den Sunrise-Perioden zunächst erstmal ALLE Anträge an und speichert in der Datenbank alle Daten mit einem genauen Datums- und Zeitstempel.
Die Einträge dieser Datenbank sollen für jede Domain öffentlich und transparent auf den EURid-Seiten abrufbar und einsehbar sein, was wir in Abbildung 2 einige Tage nach der Registrierung sehen. Aus der Reihenfolge des Eingangs der einzelnen Anträge ergibt sich eine Reihenfolge, welche Entscheidend für den weiteren Prozeß ist - also auch in den Sunrise-Perioden gilt damit "First Come, First Serve" !
Marken und Belege älterer Rechte innerhalb von 40 Tagen einreichen !
EURid verschickt bei Eingang der Registrierung an die jeweils angegebenen Domaineigentümer (also nicht nur an den ersten der Liste, sondern an alle drei im Beispiel !) eine eMail mit Informationen, an welche Adresse der Domaineigentümer seine Belege nun wie genau per Post schicken soll.
Die potentiellen Domaininhaber haben nun 40 Tage Zeit (Eingang bei der Validierungsagentur zählt), z.B. Kopien der Markenurkunden (1. Sunrise), Kopien Personalausweis (2. Sunrise) oder andere Belege, welche nach den Bestimmungen akzeptiert werden (dazu später nochmal mehr), an die Validierungsagentur zu schicken.
Validierung der Rechte und Marken
Die Validierung der Rechte selbst geschieht nicht durch EURid sondern durch die Validierungsagentur Pricewaterhousecoopers ("PWC"). Allerdings wird dort erstmal die 40-Tage-Frist abgewartet. Dann wird von oben nach unten (erste zuerst, der letzte zuletzt) angefangen.
Hat der erste in der Queue z.B. keine Unterlagen eingereicht, ist er raus und PWC geht zum zweiten über. Hat dieser Unterlagen eingereicht werden diese gesichtet. Sind diese nach den aufgestellten und veröffentlichten Regeln "gültig" und ausreichend zur "Legetimierung", erhält der Domaineigentümer die Domain zugeteilt. Alle nachfolgenden "Kandidaten" sind damit dann erstmal raus. (Abbildung 3 zum Beispiel).
Wären die Unterlagen von Kandidat Nummer 2 hingegen nicht gültig, würde PWC zum dritten Kandidaten übergehen - solange bis keine mehr da sind oder die Domain zugeteilt wurde.
Wiederspruch gegen Entscheidung möglich in zwei Stufen
Alle Kandidaten können aber in einem Dispute-Verfahren (eine Art Schiedsverfahren), auch ADR-Verfahren genannt, oder anschließend 30 Tage nach einem
Schieds-verfahren per nationalem Gericht noch gegen die Entscheidung vorgehen...
Marken: Sunrise 1+2
Grunsätzlich können nach unserem aktuellen Kenntnisnstand sowohl Wortals auch Wort-Bildmarken als älteres Recht verwendet werden. Die wichtigste Regel bezüglich Marken und .eu-Domains lautet eigentlich: Sie haben in der Sunriseperiode 1+2 genau auf die Domains ältere Rechte, wie die Marke exakt ingetragen ist !
Haben Sie also eine Marke "rostbeef" beim DPMA eingetragen, können Sie die Domain "rostbeef.eu" registrieren - nicht aber die Domain "roastbeef.eu", "rostbeefs.eu" oder "rostbef.eu". Das ist auf den ersten Blick trivial, hat es aber in sich.
Haben Sie zwei oder mehr Wörter (z.B. einen Slogan) als Marke eingetragen, können die Leerzeichen entweder entfernt oder durch Bindestriche ersetzt werden. So kann der Markeninhaber von "Haus Meier" z.B. in den Sunrise-Perioden 1+2 "hausmeier.eu", "hausmeier.eu" erhalten - aber NICHT "meier.eu" ! Ein Slogan wie "e-post und die mail geht ab" impliziert also die eu-domain "e-post-und-die-mailgeht-ab.eu" - nicht aber "epost.eu" oder ähnliches !
Witzig: Einige Firmen haben sich bereits vor einiger Zeit z.B. "sex.eu" eintragen lassen - die haben nun damit Anspurch auf die Domain "sexeu.eu" oder auch auf "sex-eu.eu" - nicht aber auf "sex.eu" :-)
Namensrechte: Sunrise 2
Wer sich auf ältere Namensrechte berufen möchte: Für den gilt ähnliches wie bei den Marken: Es müssen der eigene Name und der zukünfitge Domainname genau und exakt übereinstimmen. Der Nachname "meier" erlaubt das Recht auf die Domain "meier.eu" - nicht aber auf "maier.eu" oder andere Varianten. Als Nachweis sollte eine Kopie des Personalausweises genügen.
Bei Firmennamen gilt dies alles ebenfalls, wobei die rechtliche Gesellschaftsform (z.B. "GmbH", "AG" oder "Ltd") nicht mit einbezogen ist und damit nicht im Domainnamen auftauchen muß. So hätten wir z.B. aufgrund des Namensrechtes unserer Gesellschaft "Portunity GmbH" ältere Rechte an der Domain "portunity.eu" und brauchen nicht zwangsweise die "portunitygmbh.eu" registrieren.
Sonderzeichen
Für Sonderzeichen gibt es verschiedene Regeln. Punkte zum Beispiel werden einfach weggelassen oder durch Bindestriche ersetzt. Eine Marke "e.meier" erlaubt so z.B. die Domainnamen "emeier.eu" oder "emeier.eu" - nicht aber "meier.eu" !
Die deutschen Umlaute wie ä,ö und ü oder auch andere europäische Sonderzeichen wie z.B. die à, á â usw. können wahlweise durch normale Buchstaben ohne Punkte oder Striche ersetzt werden (z.B. "u" statt "ü") oder durch eine anerkannte Ersatzschreibweisen (z.B. "ue" statt "ü"). Aus einer Marke "müller" wird so entweder die Domain "mueller.eu" oder "muller.eu" - auch beide Varianten können vom Inhaber eines entsprechend älteren Rechtes registriert und beansprucht werden ! IDN-Domains wird es in der ersten Zeit nicht geben, sind aber für einen späteren Zeitpunkt geplant !
Weitere Regeln
Insgesamt sind dies erstmal die wichtigsten Regeln - es gibt aber weitere Möglichkeiten ältere Rechte geltend zu machen (z.B. Marken, die lt. Marken-Gesetzt z.B. durch jahrelange Verwendung geschützt aber bislang nicht eingetragen sind) - die aber weitaus schwieriger nachzuweisen sein werden und wo so viel mehr
Details zu beachten sind - die den Rahmen dieses Artikel's komplett sprengen würden und mehr Verwirrung als Klarheit stiften würden.
Weitere Fragen ?
Für Inhaber älterer Rechte finden sich auf den Websites der Registry Eurid (http://www.eurid.eu) sowie der Validierungsagentur (http://www.pwc.be) viele weiteren Informationen - bis zum Start werden dort sicherlich alle Regeln bis in kleinste Detail ausführlich erklärt und niedergelegt sein.
Bei komplizierten Einzelfällen oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne als akkreditierter Registrar und Ansprechpartner mit unserem Knowhow zu Ihrer Verfügung, wenn es um eine Rechtsberatung bzgl. dem Markengesetz & Co im konkreten Fall geht, wenden Sie sich bitte an einen auf Domains- und Internet spezialisierten Anwalt (unbedingt Erstberatungs-Honorar vereinbaren sonst kann es eine böse Kosten-Überraschung geben !).
|