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Die europäische Kommision hat die Einführung einer neuen Topleveldomain ".eu" beschlossen.
Europäische Unternehmen, Organisationen und auch Privatpersonen sollen mit den ".eu-Domains" eine attraktive Alternative zur bislang größten Topleveldomain ".com" erhalten.
Die ".com" ist bislang die beliebteste Topleveldomain für international ausgerichtete Unternehmen - wobei kaum noch kurze und einprägsame Namen frei verfügbar sind. Damit bleibt europäischen Unternehmen oft nur noch die nationalen Topleveldomain's wie ".de" in Deutschland, ".nl" in den Niederlanden oder ".it" beispielsweise in Italien - für international tätige Unternehmen ist es aber sowohl finanziell als auch zeitlich aufwendig, in jedem Land Domains zu registrieren.
Mit der ".eu"-Topleveldomain wird nun ein Namensraum geschaffen, welcher nicht nur eine sehr interessante Alternative zum ".com"-Namensraum darstellt, sondern die europäische Identität auch wesentlich greifbarer macht. Der Wirtschaftsstandort Europa wird damit gestärkt. Wir sind uns sehr sicher, dass die neuen ".eu"-Domains zukünftig eine ganz bedeutende und grosse Rolle spielen werden.
Nach mehreren Jahren Vorbereitungszeit geht es nun bald los ! Zunächst dürfen dabei Inhaber von bestimmten Rechten (z.B. Markennamen, Firmenname, Familienname) in zwei vorgelagerten Startphasen (auch Sunrise-Perioden genannt) mit der Registrierung starten. Nach den beiden Startphasen erfolgt dann der normale Regelbetrieb (Live-Registrierung).
Termin: |
Phase: |
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Mo, 29.8.2005 |
Start Vorregistrierung für alle Bestandskunden für alle Phasen |
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Do, 01.9.2005 |
Start Vorregistrierung für alle Neukunden für alle Phasen |
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Mi, 07.12.2005 |
Sunrise Phase 1: Öffentliche Einrichtungen und Inhaber von Marken |
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Di, 07.02.2006 |
Sunrise Phase 2: Namensinhaber (Privatpersonen, Firmen u.a.) |
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Fr, 07.04.2006 |
Land-Rush: Start Regelbetrieb nach "first-come, first-serve"-Prinzip | Ein genauer Termin für die Sunrise-Phasen und den Start des Regelbetriebes steht seitens der Registry Eurid noch nicht fest.
Alle in EU-Ländern niedergelassene Firmen, Organisationen und Privatpersonen dürfen Domains unterhalb von ".eu" als Domaineigentümer registrieren.
Die Anzahl der Domains je Firma, Organisation und Privatperson ist nicht begrentzt !
Ein amerikanisches, schweizerisches oder türkisches Unternehmen beispielsweise darf damit allerdings keine Domain unterhalb von .eu als Domaineigentümer registrieren und damit auch nicht vorregistrieren !
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Was kann registriert werden ?
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Eigentlich fast alles, bis auf wenige Ausnahmen:
- Einige Domains sind für die Registry reserviert wie z.B. "dns.eu".
- Einige Domainnamen sind für die Länder reserviert (france.eu u.a.)
- Einige Domainnamen sind für die EU selbst reserviert.
- Es wird eine Liste von der Eurid mit geblockten Domains geben, welche zunächst nicht registriert werden können.
- Zweibuchstabige Domains, welche ISO-Länderkürzel (z.B. DE) repräsentieren. D.h. z.b. "de.eu" kann nicht vergeben werden.
Sonstige zweibuchstabige Domains sind erlaubt!
Zum Teil sind die genauen Ausnahme-Listen leider zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. In unserem Vorregistrierungsassistenten werden wir deshalb möglicherweise Domainnamen akzeptieren, die sich später als nicht registrierbar herausstellen werden. Diese Domainnamen werden wir, sobald uns dies bekannt wird, aus dem System herausnehmen und eine Info per eMail versenden.
Ansonsten sind alle möglichen Domainnamen erlaubt und können nach der Einführungsphase durch die Sunrise-Perioden ohne weitere Prüfungen - bzw. mit entsprechenden Prüfungen auch in den Sunrise-Perioden - registriert bzw. bei uns auch bereits vorregistriert werden.
Umlaut-Domains stehen zunächst allerdings noch nicht zur Verfügung, sondern werden später eingeführt - können aber auch bereits heute unverbindlich vorgemerkt werden !
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Vorregistrierungsmöglichkeit
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Bei uns können Sie Ihre gewünschten .EU-Domains lange vor dem Start von .eu vorregistrieren.
Wir sind verpflichtet, die Aufträge für Vorregistrierungen genau in der Reihenfolge bei EURid einzuliefern, wie diese bei uns eingehen. Da alle EURid-Registrare in etwa in der gleichen Geschwindigkeit ihre Aufträge einreichen werden, ist die Position in der Liste bei dem jeweiligen Registrar von großer Bedeutung für die Chancen, die Wunschdomains tatsächlich zugeteilt zu bekommen.
Um allen Kunden möglichst gleiche Chancen zu gewährleisten haben wir uns entschieden, den Startzeitpunkt für die Annahme von Vorregistrierungen etwas nach hinten zu verlegen. So haben alle Kunden genügend Zeit (auch im Hinblick auf die Feriensituation) sich Gedanken zu machen, welche Domainnamen vorregistriert werden sollen, insbesondere auch welche Namen in einer SUNRISE-Perioide registriert werden können und sollen.
Für unsere Bestandskunden (Stichtag Mo, 29.08.2005) besteht die Möglichkeit, schon einige Tage früher eine beschränkte Anzahl von Vorregistrierungen (max. 10) abzugeben. So möchten wir einerseits Chancengleichheit unserer Kunden untereinander gewährleisten, aber auch noch genügend attraktive Plätze in unserer Queue für Neukunden offen halten.
Leistung: |
Preis: |
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Vorregistrierung Landrush (Regelbetrieb) |
kostenfrei |
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Vorregistrierung Sunrise 1: (Marken und öffentl. Einrichtungen) |
118,80 Euro |
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Vorregistrierung Sunrise 2: (Familiennamen von Privatpersonen) |
118,80 Euro |
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Vorregistrierung Sunrise 2: (Marken, Firmennamen, sonst. Rechte) |
178,80 Euro |
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Registrierung und Verwaltung einer .eu-Domain |
19,80 Euro / Jahr | Anmerkungen:
I. Preise
(1) Die Vorregistrierung und Aufnahme in unsere Datenbank ist für Sie als Kunden zunächst einmal kostenfrei (Ausnahme Sunrise-Perioden).
(2) Im Falle einer erfolgreichen Registrierung einer .eu-Domain fallen 19,80 Euro inkl. MwSt. pro Jahr an, es kommen dazu keine weiteren Gebühren (Bearbeitung, Versand o.a.) hinzu.
(3) Im Falle einer erfolgreichen Registrierung der Domain gilt eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahren. Ein Providerwechsel ist jederzeit möglich, allerdings werden bei einem abgehenden Providerwechsel keine Gebühren erstattet.
(4) Bestandskunden, welche seit dem 30.6.2005 länger als drei Monate Kunde sind, brauchen die Jahresgebühren für die vorregistrierten Domanis nicht vorab bezahlen. Die vorregistrierten .eu-Domains werden bei diesen Kunden erst im Erfolgsfall (dann für zwei Jahre im Voraus) berechnet.
(5) Bei Neukunden, sowie Bestandskunden seit dem 1.7.2005, behalten wir uns eine Vorausberechnung der vollständigen oder anteiligen Jahresgebühren bis 7 Tage vor Registrierungsstart - auch in Einzelfällen - offen. Wenn keine Vorausberechnung erfolgt, gilt analog Punkt I.4.
(6) Vorregistrierte Domains mit vorausberechneten Gebühren, werden wir erst nach Zahlungseingang einreichen.
(7) Erfolgt keine Zahlung auf eine gestellte Rechnung innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungszieles, rutschen nachfolgende Ränge nach.
(8) Im voraus bezahlte Jahresgebühren erhalten Sie im Falle einer erfolglosen Registrierung als Kunde abzgl. einer 5%igen Bearbeitungsgebühr innerhalb von 30 Tagen per Überweisung zurückerstattet.
II. Preise und Bedingungen für die beiden Sunrise-Phasen
(1) Für die vorregistrierten .eu-Domains gelten die Punkte aus I. bzgl. der jährlichen Registrierungsgebühr analog - insbesondere sei nochmal auf I.2 und I.3 verwiesen !
(2) Für die Teilnahme an der Sunrise-Periode 1 berechnen wir Ihnen vorab 118,80 Euro inkl. MwSt. je Domain.
(3) Für die Teilnahme an der Sunrise-Periode 2 berechnen wir Ihnen vorab 178,80 Euro inkl. MwSt. je Domain. Ausgenommen sind Domains, für welche das Namensrechte für Familiennamen in Anspruch genommen werden, welche wir vergünstigt mit 118,80 Euro inkl. MwSt. je Domain berechnen..
(4) In den Gebühren aus II.2 und II.3 sind bereits die Sunrise-Gebühren seitens der Registry EURID sowie unsere eigenen Sunrise-Gebühren enthalten.
(5) Sollten die vorausberechneten Sunrise-Gebühren nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt sein, behalten wir uns vor, die Voranmeldung zu canceln und den Sunrise-Platz andersweitig zu vergeben.
(6) Unter gewissen Umständen erhalten wir seitens EURID einen Teil der Sunrise-Gebühr wieder zurück, den wir abzgl. einer eigenen Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Gutschrift Ihnen ebenfalls wieder gutschreiben werden. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 30 Tagen per Überweisung.
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Informationen zu den Sunrise-Phasen
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Um Inhaber von Namensrechten vor missbräuchlicher Registrierung durch Dritte zu schützen, hat EURid vor dem Start des eigentlichen Regelbetriebes (Land-Rush) zwei sogenannten Sunrise-Phasen vorgeschaltet, die jeweils zwie (2) Monate andauern.
In diesen vorgelagerten Startphasen können Inhaber älterer Rechte ("prior rights") eben diese Rechte in Bezug auf die gleichnamigen .eu-Domains geltend machen:
SUNRISE-Phase 1: (Beginn Q4, voraussichtlich Dezember 2005)
In dieser Phase dürfen Behörden den eigenen Namen sowie Inhaber von eingetragenen nationalen oder europäischen Marken (Wort- und Bildmarken) .eu-Domains anmelden, wobei die Rechte entsprechend nachgewiesen werden müssen (Kopie Markenurkunde).
SUNRISE-Phase 2: (Beginn zwei Monate später, voraussichtlich Februar 2006)
In dieser Phase können alle weiteren Rechte geltend gemacht werden, z.B.
- im Handelsregister eingetragenen Firmennamen
- Firmen Produkt- oder Markennamen die nicht als Marke eingetragen aber lt. MarkenG Markenrechte haben
- Privatpersonen (Familiennamen)
Auch diese Rechte müssen z.B. durch die Kopie des Personalausweises, Auszug des Handelsregisters o.ä. nachgewiesen werden.
Erst im Regelbetrieb (4 Monate nach Beginn der ersten Sunrisephase) kann dann jede beliebige Domain von jedermann registriert werden.
Sofern Sie Inhaber von Namensrechten sind, haben wir Ihnen alle weiteren wichtigen Informationen in einem gesonderten Informationsartikel bereitgestellt.
EURid die für .EU-Domains zuständige zentrale Registrierungsstelle (vergleichbar mit DENIC für .DE-Domains) >> mehr
Registry (engl.) / Registrierungsstelle (dt.) Die für eine bestimmte TLD zuständige Stelle, die zentral alle Registrierungsaufträge bearbeitet und verwaltet. EURid ist die Registry für .EU, DENIC ist beispielsweise die Registry für .DE
Registrar Ein Unternehmen, welches berechtigt ist, Aufträge an eine Registry direkt einzuliefern. Bei den meisten TLDs können Domainaufträge nicht vom Endkunden (Registranten) direkt an die Registrierungsstelle eingereicht werden sondern über einen Registrar bzw. dessen Partner / Reseller. Bei .EU kann grundsätzlich jeder (auch Privatpersonen) Registrar werden, sofern man über die entsprechenden technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verfügt.
Registrant (Domaininhaber) Der Registrant ist diejenige Person, die (bzw. in dessen Auftrag) einen Domainauftrag einreicht. Bei der Registrierungsstelle (z.B. EURid) wird der Registrant als Domaininhaber gespeichert und wird auch öffentlich als solcher ausgegeben (z.B. über ein WHOIS-Dienst oder die Webseiten der Registrierungsstelle).
EURid die für .EU-Domains zuständige zentrale Registrierungsstelle
EU-Richtlinie 733/2002 Eine verabschiedete EU-Richtlinie, die die Rahmenbedingungen für die Registrierung von .EU-Domains vorgibt.
EU-Richtlinie 874/2004 Eine verabschiedete EU-Richtlinie, die die Rahmenbedingungen für die Registrierung von .EU-Domains vorgibt.
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